Kosten
Für Ernährungsberatung und -therapie:
Die Kosten für Ernährungsberatung und -therapie werden nach § 20 und § 43 SGB V
seitens der Krankenkassen voll- bis teilerstattet*.
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Mit dem Zuweisungsformular (download) können Sie sich von Ihrem Arzt eine Zuweisung
für die Ernährungsberatung ausfüllen lassen.
* Ausnahme: bei Versicherten der AOK erfolgt die Ernährungsberatung in der Regel nur über die AOK-Geschäftsstellen.
Gesundheitspraxis
Pia Bauernschmitt-Hebling
Ob dem Brückle 14, 78054 Villingen-Schwenningen (imTriSanum)